Ein Bewunderer von Michael Jackson hat das Label für Estate angeklagt und ihm vorgeworfen, dass in dem von der Firma veröffentlichten posthumen Album des Sängers Michael drei Songs von Jackson nicht gesungen werden.
Die Dame stellte sogar einen Spezialisten ein, der entscheiden musste, ob Michael die von ihr aufgelisteten Lieder sang. Das Fazit des Experten lautete wie folgt: Die Wahrscheinlichkeit, dass Jackson nicht an der Aufnahme dieser musikalischen Kompositionen beteiligt war, ist sehr hoch.
Eine Frau will aus dem Nachlass kommen, damit sie das Geld zurückgibt, das sie für den Erwerb des Albums ausgegeben hat.